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Finanzlexikon: allmende

allmende

Die Allmende (auch: Allmande; von mittelhochdt. "was allen gemein ist"; nach einigen von "Alemannen" abzuleiten, nach anderen mit "allgemein" zusammenhängend, Allmendgut, wohl auch Gemeingut, Gemeinheit genannt) ist ein im Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum. Die Allmende ist jener Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung haben.

Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie Wald, Gewässer zur Löschwasserversorgung oder eine Gemeindewiese, auf der alle ihre Nutztiere weiden lassen können (vgl. Alm).

In Allmenden werden Ressourcen stärker ausgebeutet als dies ökonomisch sinnvoll ist, wie durch die Tragik der Allmende (= Allmendeproblematik) deutlich wird.

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